Liebe Eltern,
der frühzeitige Schutz der Zähne ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit Ihres Kindes.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen daher vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (Z1–Z6).
Seit 2026 werden die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen –
wie bei den ärztlichen U-Untersuchungen – im Gelben Heft dokumentiert.
Bringen Sie das Gelbe Heft zu jeder zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung Ihres Kindes mit.
Warum sind die Z1 bis Z6 wichtig?
- frühzeitige Erkennung von Zahnproblemen
- Beratung zur Zahnpflege und Ernährung
- Gewöhnung an den Zahnarztbesuch
| Mo | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17:00 Uhr |
| Di | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
| Mi | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
| Do | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
| Fr | 08.00 - 12.00 Uhr |